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   AG Langenfeld, 31.03.2015 - 42 F 108/13   

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https://dejure.org/2015,23960
AG Langenfeld, 31.03.2015 - 42 F 108/13 (https://dejure.org/2015,23960)
AG Langenfeld, Entscheidung vom 31.03.2015 - 42 F 108/13 (https://dejure.org/2015,23960)
AG Langenfeld, Entscheidung vom 31. März 2015 - 42 F 108/13 (https://dejure.org/2015,23960)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Absehen von Maßnahmen nach § 1666 BGB nach Wegfall der Kindeswohlgefährdung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Absehen von Maßnahmen nach § 1666 BGB nach Wegfall der Kindeswohlgefährdung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Entziehung des Sorgerechts (§ 1666 Abs 1

    Auszug aus AG Langenfeld, 31.03.2015 - 42 F 108/13
    Zum Zeitpunkt der damaligen Anordnung sowie ihrer Aufrechterhaltung mit Beschluss vom 4.7.2013 ging das Gericht (entgegen der Ansicht des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 7. April 2014) davon aus, dass sich aus dem im Bericht des Jugendamtes vom 22. Mai 2013 dargestellten Sachverhalt und der psychiatrischen Stellungnahme des Arztes Dr. I vom 2.5.2013 akute Gefahren für das Leben und die physische und psychische Gesundheit des Kindes durch krankheitsbedingte aggressive Impulsdurchbrüche der Mutter sowie Spannungen und Aggressionen zwischen den Eltern im Beisein des Kindes ergeben, die die vorläufige Anordnung einer Ergänzungspflegschaft im Eilverfahren erforderlich machen.

    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und der darauf folgenden Abänderung der einstweiligen Anordnungen durch das Oberlandesgericht vom 23.06.2014 war U in den Haushalt ihrer Eltern zurückgekehrt.

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2014 - 5 UF 119/13

    Zulässigkeit der Entziehung des Sorgerechts mit damit verbundener Trennung eines

    Auszug aus AG Langenfeld, 31.03.2015 - 42 F 108/13
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und der darauf folgenden Abänderung der einstweiligen Anordnungen durch das Oberlandesgericht vom 23.06.2014 war U in den Haushalt ihrer Eltern zurückgekehrt.
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